Urteil des Sozialgerichts Dortmund |
Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, hat dann einen Arbeitsunfall erlitten, wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt worden ist. (Sozialgericht Dortmund S 36 U 294 / 97). |
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