Photo-EigenschaftenÜbersicht Details
|
Urteil des Sozialgerichts Dortmund |
Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, hat dann einen Arbeitsunfall erlitten, wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt worden ist. (Sozialgericht Dortmund S 36 U 294 / 97). |
© Niester Carnevals Club rot-weiß · c/o Kai Remeike · Witzenhäuser Straße 12 · 34329 Nieste · eMail: info@niesterkarneval.de
Powered by barth-werbung.de